4 Schritte zu Ihrer erfolgreichen Physiotherapie:

  1. Zuweisung zur Physiotherapie von Ihrem Arzt
  2. Bewilligung von Ihrer Krankenkasse (BVA, GKK, SVA, SVB etc.)
  3. Behandlung
  4. Rückerstattung des Kassentarifes (Übernahme des Differenzbetrages bei entsprechender Zusatzversicherung.

 Ich bin Wahlphysiotherapeutin. Aus diesem Grund müssen Sie die Therapiekosten vorfinanzieren. Im Anschluss gibt es eine Teilrückerstattung.

 Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie die Rechnung und die  dazugehörigen Unterlagen. Sobald die Rechnung bezahlt wurde, können Sie diese dann mit dem bewilligten Verordnungsschein bei dem jeweiligen Sozialversichungsträger einreichen. 

Die Rückvergütung der Therapie richtet sich nach den jeweiligen Tarifsätzen, festgelegt im Leistungskatalog des Sozialversicherungsträgers. Verbindliche Auskunft über den Kostenersatz / Kostenzuschuss zu ihrer Behandlung kann Ihnen Ihre Kasse geben. Ansprechpartner ist hierfür zumeist die Abteilung Wahlarzthilfe/ Wahlarztrückerstattung.

Focusing und Osteopathie sind keine Kassenleistungen. Sie müssen privat bezahlt werden. Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten für Osteopathie, erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Zusatzversicherung.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie mich per Email liliane@praxisfocos.at oder unter +43 699 10302830